| ALLGEMEINE GESCHÄFTS-
und LIEFERBEDINGUNGEN
GEZO, Blitzschutzfachhandel GmbH
2345 Brunn am Gebirge, Heinrich Bablik-Straße 17
1.) GELTUNGSBEREICH
Alle Lieferungen und sonstigen Leistungen
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen. Sie werden vom Besteller
mit Auftragserteilung, spätestens aber mit Annahme der
ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte
Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gehen anderen Regelungen,
insbesondere entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Bestellers,
vor.
Soweit eine Bestellung unter Bezugnahme auf Einkaufsbedingungen
erteilt wurde, die den nachfolgenden Bedingungen ganz oder
teilweise nicht entsprechen, wird solchen Einkaufsbedingungen
in deren Gesamtheit hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie von
uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2.) ANGEBOT UND AUFTRAG
Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend,
soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
worden sind.
Alle von uns gelegten Kostenvoranschläge und Angebote
sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend.
Enthält unsere Auftragsbestätigung Erweiterungen,
Einschränkungen oder sonstige Änderungen gegenüber
der Bestellung, so gilt das Einverständnis des Bestellers
als erteilt, wenn er nicht unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von drei Werktagen ab Zugang der Auftragserteilung
widerspricht. Alle etwaigen Nebenabreden bedürfen zu
ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch
uns.
Wir behalten uns technische Änderungen der von uns geschuldeten
Ware / Leistung vor, soweit solche Änderungen dem technischen
Fortschritt dienen oder aufgrund sonstiger Umstände unvermeidbar
und dem Besteller zumutbar sind.
An sämtlichen Unterlagen, welche unsere Firma betreffen,
wie insbesondere Zeichnungen, behalten wir uns das Eigentum
und alle Urheberrechte vor. Ohne unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung dürfen diese Unterlagen Dritten
nicht zugänglich gemacht werden.
3.) PREISE, UMSATZSTEUER UND VERPACKUNGSKOSTEN
Die im Preisverzeichnis angegebenen
Listenpreise sind unverbindlich empfohlene Nettopreise ohne
Umsatzsteuer für den gewerblichen Endabnehmer.
Unsere Angebotspreise sind freibleibend.
Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich
anders vereinbart, ab
2345 Brunn am Gebirge, zuzüglich der Umsatzsteuer in
der gesetzlichen Höhe
(derzeit 20 %). Die handelsübliche Verpackung wird zum
Selbstkostenpreis berechnet.
Eine Rückgabemöglichkeit für die Verpackung
besteht nicht.
4.) VERSAND
Mangels besonderer Vereinbarung bleibt
uns die Art der Verpackung, der Versandweg und das Transportmittel
überlassen.
Bei einem Nettoauftragswert ab EUR 400,-- liefern wir frei
Haus, das heißt, wir tragen die Kosten für Verpackung
und Versand. Dies bezieht sich auf einen Lieferort in Österreich.
5.) GEFAHRÜBERGANG, VERSICHERUNG
AUF WUNSCH
Die Gefahr des Untergangs und einer
Verschlechterung der Lieferung geht mit der Absendung auf
den Besteller über.
Über besonderen Wunsch des Bestellers kann die Lieferung
von uns versichert werden.
Die dabei anlaufenden Kosten hat der Besteller zu tragen.
6.) BEZAHLUNG
Unsere Rechnungen sind - wenn nicht
anders vereinbart - binnen 14 Tagen nach Zugang unserer Rechnung
zu bezahlen.
Bei Zahlungseingang binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung
gewähren wir 2 % Skonto. - Zahlt der Besteller nicht
innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und Zugang unserer
Rechnung, kommt er in Verzug.
Bei Zahlungsverzug hat der Besteller Verzugszinsen in Höhe
von 8 % über dem Basiszinssatz zu bezahlen, ohne daß
es einer besonderen Mahnung oder Fälligstellung bedarf.
Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen
und geltend zu machen.
Wir behalten uns vor, falls die Kreditfähigkeit und Leistungsfähigkeit
des Bestellers zweifelhaft erscheint, die Zahlungsbedingungen
nachträglich zu ändern. Sollte nach Vertragsabschluß
erkennbar werden, daß unsere Ansprüche, insbesondere
auf Zahlung, durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers
gefährdet werden, behalten wir uns vor, von den Aufträgen
zurückzutreten.
Gegen unsere fälligen Zahlungsansprüche kann der
Besteller nicht mit Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht
ausüben. Ausgenommen sind jene Fälle, in denen dem
Besteller eine rechtskräftig festgestellte Forderung
gegen uns zusteht oder die vom Besteller behauptete Gegenforderung
von uns nicht bestritten wird.
Wenn bei Aufträgen, ausgenommen Barverkäufe, der
Nettobetrag (Rechnungsbetrag ohne Verpackung, Versand und
Umsatzsteuer) unter EUR 75,-- liegt, wird ein Kleinauftrags-/Mindermengenzuschlag
von EUR 25,-- netto berechnet.
7.) EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferten Waren bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt
der Rechnungsstellung offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung
unser Eigentum.
Die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
bzw. aus einer Werkleistung unter Verwendung unserer Ware
werden bereits jetzt an uns abgetreten.
Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Besteller
zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei
es ohne oder nach Verarbeitung, verkauft oder im Rahmen eines
Werkvertrages geliefert wird, gilt die Abtretung der daraus
entstandenen Forderung des Vorbehaltskäufers nur in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der
noch in unserem Eigentum stehenden Gegenstände ist dem
Besteller untersagt.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs
berechtigt.
Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, den Abnehmer
und den vereinbarten Preis an uns mitzuteilen und seinem Schuldner
die Abtretung anzuzeigen.
Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei uns.
(Valutagutschrift auf Bankkonto)
Über exekutive Maßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware
oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller
uns unverzüglich zu unterrichten und alle für eine
Intervention notwendigen Unterlagen auszufolgen.
Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten
die Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen
zur Freigabe verpflichtet.
8.) LIEFERFRISTEN
Maßgeblich ist die schriftliche
Vereinbarung für Lieferfristen sowie Liefertermine.
Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tag, an dem diese
Vereinbarung rechtswirksam zustande gekommen ist.
Lieferfristen sowie Liefertermine werden angemessen verlängert,
wenn sie aufgrund von Umständen, die nicht von uns zu
vertreten sind, nicht eingehalten werden können.
Dies ist insbesondere eine verspätete Lieferung durch
unseren Lieferanten, die verzögerte Anlieferung von Hilfsmaterialien,
Streik, Aussperrung, Krieg oder ähnliches.
Eine dauernde Behinderung berechtigt uns zum Vertragsrücktritt
unter Ausschluß einer Schadenersatzpflicht.
9.) GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG
Offensichtliche Mängel sind uns
unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel des Vertragsgegenstandes
vorliegt, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen
oder einen mangelfreien Vertragsgegenstand nachliefern. -
Für Schäden, die durch unsachgemäße Bearbeitung
oder Montage oder durch Verschulden Dritter entstehen, wird
nicht gehaftet.
Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungsarbeiten
bzw. Ersatzlieferungen hat uns der Besteller die erforderliche
Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls sind wir von der
Gewährleistung befreit.
Ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich
oder endgültig fehlgeschlagen, so ist der Besteller berechtigt,
den Vertragspreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten,
bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch Schadenersatz
zu verlangen.
Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Besteller
kein Rücktrittsrecht zu.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten
ist unsere Haftung ausgeschlossen.
10.) RÜCKNAHMEN
Gelieferte Waren können - ohne
rechtlichen Anspruch hierauf - nur in Ausnahmefällen
und nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung
zurückgenommen werden.
Die Ware muß noch originalverpackt sein. Bei Lieferungen,
die länger als zwei Monate zurückliegen, scheidet
eine Rückgabemöglichkeit ebenso aus, wie bei Lieferungen,
deren Waren-Nettowert unter EUR 75,-- liegt. Sonderausführungen
werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
Zur Deckung der Kosten, die uns durch Rücknahmen entstehen,
wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Waren-Nettowertes
erhoben.
Sind Waren, die wir zurücknehmen, zum Zeitpunkt der Rückgabe
nicht mehr zum Listenpreis weiter veräußerbar,
wird neben der Bearbeitungsgebühr ein angemessener Altwarenabschlag
in Rechnung gestellt.
Die Versandkosten für die Rücklieferung werden von
uns nicht übernommen.
Zurückgenommene Waren werden ausschließlich auf
neue Rechnung gutgeschrieben.
Die Verrechnung von Gutschriften mit zum Rücknahmezeitpunkt
offenen Rechnungen ist grundsätzlich unzulässig.
Die unter Punkt 9.) angeführte Gewährleistung bleibt
hievon unberührt.
11.) PRODUKTINFORMATION, KEINE BERATUNGSPFLICHT
Unsere Lieferungen sind ausschließlich
für den Fachhandel oder den qualifizierten Fachanwender
bestimmt.
Unsere Anwenderinformationen sind auf die jeweilige schriftliche
Produktinformation (Einbauanleitung; Katalog; Datenblätter)
beschränkt. Darüber hinaus besteht keine Beratungspflicht.
Die Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte liegt
ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers.
12.) DATENSCHUTZ
Die Geschäftsverbindung mit dem
Besteller und alle personenbezogenen Daten des Bestellers
unterliegen dem Datenschutzgesetz (DSG) 2000. (BGBl I 165/1999)
13.) ÖSTERREICHISCHES RECHT; GERICHTSSTAND
Auf das Vertragsverhältnis kommt
österreichisches Recht zur Anwendung.
Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen oder des Vorliegens
einer Regelungslücke ist eine der unwirksamen oder unvollständigen
Bestimmung möglichst nahekommende Ersatzregelung mit
ergänzender Auslegung zu ermitteln.
Der Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und für
alle Verbindlichkeiten, auch solche aus Wechsel- und Scheckzahlungen,
ist 2345 Brunn am Gebirge.
Gerichtsstand ist das für 2345 Brunn am Gebirge zuständige
Bezirksgericht Mödling.
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